Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)

Letzte Aktualisierung: 30.11.2023

1. Geltung der AGB

1.1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstige Leistungen, die die Caroo Mobility GmbH (FN 475722t) (nachfolgend „ELOOP“) an ihre Kunden (im Folgenden kurz: der Nutzer) erbringt, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB).

1.2. Diese AGB werden bei jedem Einzelmietvertrag (siehe Punkt 3) um folgende Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung ergänzt

  • Allgemeinen Bedingungen des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung („AKHB“, einsehbar hier),
  • Allgemeinen Bedingungen für die Kollisionskaskoversicherung für PKW/Kombi und LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast („AKKB“, einsehbar hier) und
  • die ELOOP Preisliste (einsehbar hier) („ELOOP Preisliste“)


1.3.
Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.

1.4. Der vorliegende Vertrag kann in Deutsch und Englisch abgeschlossen werden.

1.5. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Bedingungen der Versicherungsschutz für das Fahrzeug entfallen kann (Punkt 8.) oder nicht sämtliche Schäden und Aufwände deckt (Punkt 9.). In diesem Fall haftet der Nutzer für sämtliche über den Versicherungsschutz hinausgehende Schäden und Aufwendungen unbeschränkt.

2. Registrierung

2.1. Um das Service von ELOOP nutzen zu können, ist der Nutzer verpflichtet, sich zu registrieren und ein Kundenkonto anzulegen, sämtliche Informationen wahrheitsgemäß anzugeben, den AGB zuzustimmen und die für die Registrierung notwendigen Informationen bereitzustellen. Eine Nutzung des Service von ELOOP ist erst möglich, wenn ELOOP den Nutzer freigeschalten hat.

2.2. Voraussetzung für den Abschluss eines Kundenkontos ist die Hinterlegung eines gültigen (internationalen) Führerscheins sowie die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode .

2.3. ELOOP behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Registrierungen von Nutzern abzulehnen, die Konten von Nutzern zu sperren, zu löschen oder den Abschluss von Einzelmietverträgen (siehe Punkt 3) abzulehnen.

2.4. Der Vertrag hinsichtlich des Kundenkontos kommt mit der Freischaltung durch ELOOP zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann jederzeit (sofern kein Einzelmietvertrag gerade aufrecht ist) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.

2.5. Der Nutzer ist verpflichtet, ohne schuldhafte Verzögerung ELOOP zu informieren, sollte die Möglichkeit bestehen, dass der Zugang zu seinem Kundenkonto oder die App von einem Dritten genutzt worden ist oder genutzt werden kann (etwa bei Verlust des Handys). Der Nutzer muss sämtliche Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung dieser Pflicht resultieren, übernehmen.

3. Einzelmietvertrag

3.1. Voraussetzung für den Abschluss eines Einzelmietvertrags ist, dass der Nutzer über ausreichend Guthaben auf seiner hinterlegten Zahlungsmethode verfügt und über eine aufrechte und Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse B verfügt.

3.2. Wenn der Nutzer ein Elektrofahrzeug von ELOOP mieten möchte, wählt der Nutzer das gewünschte als „frei“ markierte im in der App definierten Geschäftsgebiet Fahrzeug in der von ELOOP bereitgestellten App aus und erklärt seinen Wunsch, dass Fahrzeug zum angeführten Miettarif zu mieten. Sobald ELOOP den Start des Mietvorgangs in der App anzeigt oder ELOOP die Türen des ausgewählten Fahrzeugs entriegelt, ist der Einzelmietvertrag zustande gekommen.

3.3. Vor dem Entriegeln der Türen des Fahrzeuges und vor dem Einschalten der Zündung muss der Nutzer das Fahrzeug auf mögliche sichtbare Mängel, Schäden oder grobe Verschmutzungen überprüfen und diese noch vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs an ELOOP telefonisch oder mithilfe der in der App integrierten Schadensreport Funktion melden und über die Art und Schwere des Mangels, Schadens oder Verschmutzung berichten. Ferner muss der Nutzer überprüfen, ob sich die Ladekarte und das Ladekabel im Fahrzeug befinden. Der Nutzer hat eine fehlende Ladekarte oder ein fehlendes Ladekabel unverzüglich ELOOP zu melden.

Sollte der Nutzer es verabsäumen, eine entsprechende Meldung vorzunehmen, ist ELOOP berechtigt, vom Nutzer Schadenersatz für einen durch ihn schuldhaft verursachten, etwaigen Mehraufwand, der für das Ausforschen des Schädigers erforderlich wurde, zu verlangen. Der Nutzer muss alle Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen.

3.4. ELOOP ist berechtigt, die Verwendung des Fahrzeugs zu verbieten, sollte es ausreichende Gründe dafür geben, dass der Mangel, der Schaden oder die grobe Verschmutzung die Fahrsicherheit beeinträchtigt. ELOOP ist berechtigt, jede weitere Verwendung des Fahrzeuges zu verbieten, wenn der Nutzer eine Bestimmung des Einzelmietvertrages verletzt hat.

3.5. Der Einzelmietvertrag endet, wenn der Nutzer die Anmietung ordnungsgemäß beendet oder wenn ELOOP den Einzelmietvertrag einseitig gemäß dieser AGB beendet.

3.6. Der gleichzeitige Abschluss mehrerer Einzelmietverträge ist nicht möglich.

3.7. Fahrzeuge können durch den Nutzer – bis auf Widerruf – kostenlos reserviert werden. Die maximal mögliche kostenlose Reservierungsdauer ergibt sich aus der App. Durch den Start eines Mietvorgangs mit einem anderen Fahrzeug von ELOOP endet die Reservierung automatisch.

Sorgfaltspflicht für das Fahrzeug

4.1. Der Nutzer muss das Fahrzeug jederzeit sorgfältig und behutsam behandeln, insbesondere sowohl die äußere wie die innere Erscheinung als auch die technische Funktionalität.

4.2. Während der Anmietung muss der Nutzer:

4.2.1. seinen gültigen Führerschein mit sich führen;

4.2.2. sämtliche gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit Ingebrauchnahme des Fahrzeuges beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, soweit sie nicht durch ELOOP im Einzelmietvertrag übernommen werden;

4.2.3. allen Anweisungen der Polizei oder anderen staatlichen Behörden Folge leisten;

4.2.4. alle Bestimmungen bezüglich Haltung, Fahren und Wiederaufladen elektrischer Fahrzeuge beachten;

4.2.5. die Bestimmungen des Herstellerhandbuchs und die genannten maximalen Geschwindigkeiten beachten;

4.2.6. beim Transport von Gegenständen alles zu unternehmen, um Schäden am Äußeren und Inneren des Fahrzeuges im Zusammenhang mit der Beladung, Entladung und Transport so gering wie möglich zu halten;

4.2.7. ELOOP unverzüglich über Schäden oder über starke Verschmutzungen am Fahrzeug informieren;

4.2.8. das Fahrzeug allgemein gegen Diebstahl sichern;

4.2.9. den Reifendruck bei längeren Fahrten in regelmäßigen Abständen überprüfen und, falls notwendig, diese auf Kosten des Nutzers anzupassen;

4.2.10. sicherstellen, dass das Fahrzeug nicht verwendet wird, wenn für einen typischen (§ 1299 ABGB) KFZ-Lenker nach dem äußeren Erscheinungsbild des Fahrzeugs der Eindruck entsteht oder entstehen muss, dass es in einem nicht betriebs- und verkehrssicheren Zustand ist oder sein könnte; im Zweifel ist das Fahrzeug nicht zu verwenden;

4.2.11. unverzüglich anhalten, wenn ein Warnlicht auf der Armaturenbrettanzeige aufleuchtet und ELOOP zur Bestätigung kontaktieren, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann oder nicht.

4.2.12. sich darüber informieren, welche Nutzlast maximal in das Fahrzeug geladen werden darf. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, das Fahrzeug zu überladen.

4.2.13. im Falle eines Unfalls die Polizei und/oder die Feuerwehr darüber zu informieren, dass ein elektrisches Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde.

4.3. Während der Anmietung darf der Nutzer nicht:

4.3.1. die Ladekarte für einen anderen Zweck als zum Aufladen des Fahrzeuges verwenden. Wenn ein Nutzer gegen diese Vorschrift verstößt, kann ELOOP dem Nutzer sämtliche auf der Ladekarte angefallenen Kosten verrechnen;

4.3.2. den Beifahrer-Airbag deaktivieren, außer wenn dies für den Transport von Kindern oder Kleinkindern mit einem vorgeschriebenen erhöhten Sitz bzw. einem Kindersitz notwendig sein sollte. Der Nutzer hat sämtliche Herstellerhinweise für das Fahrzeug hinsichtlich des Einbaus von Babysitzen zu beachten. Nach Beendigung der Miete muss der Nutzer den Beifahrer-Airbag wieder aktivieren;

4.3.3. das Fahrzeug für den Transport von Objekten oder Substanzen verwenden, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten oder das Innere des Wagens durch ihre Beschaffenheit, Größe, Form oder Gewicht beschädigen könnten;

4.3.4. Tiere im Fahrzeug mitnehmen, außer in einem geschlossenen Transportbehälter, der sicher im Kofferraum des Fahrzeuges verstaut ist und das Fahrzeug vor Beschädigung und Beschmutzung schützt;

4.3.5. das Fahrzeug grob verschmutzen oder irgendeinen Müll im Fahrzeug zu hinterlassen;

4.3.6. Zubehör aus dem Fahrzeug zu entfernen, wie etwa die Ladekarte und das Ladekabel, Warnweste, Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten und Reservereifen;

4.3.7. einer anderen Person erlauben, das Fahrzeug zu fahren;

4.3.8. das Fahrzeug außerhalb der Länder in dieser Liste fahren, außer dies wurde im Voraus von ELOOP ausdrücklich genehmigt. Jedes Fahrzeug ist mit elektronischen Sensoren ausgestattet, die einen Grenzübertritt an ELOOP melden. Zur Klarstellung: (i) die Fahrzeuge dürfen nicht in Ländern die nicht in dieser Liste vorkommen oder durchgestrichen sind gefahren werden, und (ii) die Fahrzeuge dürfen nicht auf Straßen außerhalb der genehmigten Länder verwendet werden, die Teil einer Strecke zwischen einem Start- und einem Endpunkt in den genehmigten Ländern sind;

4.3.9. das Fahrzeug für querfeldein Fahrten, Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen, gleich welcher Art, einschließlich Beschleunigungsrennen (drag racing) verwenden;

4.3.10. das Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrtraining oder für den gewerblichen Personentransport oder gewerbliche Transporte (wie z.B. Botendienste, Pizzaauslieferungen) verwenden, außer dies wurde zuvor schriftlich mit ELOOP vereinbart;

4.3.11. das Fahrzeug für den Transport leicht entflammbarer, giftiger oder anderer gefährlicher Substanzen in einem das haushaltsübliche deutlich übersteigenden Ausmaß verwenden, außer ein solcher Transport wurde zuvor schriftlich mit ELOOP vereinbart;

4.3.12. im Fahrzeug rauchen oder anderen erlauben, im Fahrzeug zu rauchen;

4.3.13. das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten benützen. Es gilt ein striktes Alkoholverbot (0,0‰);

4.3.14. anderen den Konsum von Alkohol oder Drogen im Fahrzeug erlauben; oder

4.3.15. das Fahrzeug zur Begehung von Straftaten verwenden.

4.4. Dem Nutzer ist es untersagt, Sicherheits- und Assistenzsysteme zu deaktivieren sowie technische Parameter des Fahrzeugs (Sprache, Ladelimit) zu ändern oder Sperren im Fahrzeug (Pin-Codes, Valet-Modus, Service-Modus) zu aktivieren. Im Falle des schuldhaften Verstoßes ist der Nutzer verpflichtet, die Kosten für die manuelle Rückstellung gemäß Preisliste zu bezahlen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Premium Connectivity oder sonstige Dienste und Produkte übe den Screen des Fahrzeugs zu erwerben. Erwirbt/bestellt der Nutzer dennoch solch kostenpflichtige Dienste und Produkte, wird ELOOP das jeweilige Entgelt dem Nutzer weiterverrechnen und ist dieser ELOOP zum vollständigen Ersatz verpflichtet.

4.5. Ein Verstoß gegen die Punkte 4, 5 und 6 dieser AGB berechtigt ELOOP, den Einzelmietvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.

4.6. Für Schäden und Kosten, die durch einen schuldhaften Verstoß gegen diesen Punkt 4 entstehen, wird ELOOP für die Behebung neben den tatsächlich dafür erforderlich gewesenen Behebungskosten auch die Kosten für den Personalaufwand, einen etwaigen Mietentgang für die Dauer der Behebung, in der das Fahrzeug deshalb nicht vermietet werden konnte, und – sofern es sich beim Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt – einen etwaigen Wertverlust, der trotz Behebung eingetreten ist, bei Rückgabe an den Leasinggeber verrechnen.

5. Parken während des Einzelmietvertrags

5.1. Der Nutzer kann das Fahrzeug jederzeit während aufrechtem Einzelmietvertrag – auch außerhalb des Geschäftsgebiets – abstellen, ohne den Einzelmietvertrag zu beenden. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug gegen Diebstahl gesichert ist (Fenster müssen geschlossen werden und die Zentralverriegelung aktiviert sein).

5.2. Die während des Abstellens anfallende Zeit wird dem Nutzer gemäß der Preisliste verrechnet.

5.3. Kosten, die durch rechtswidriges Abstellen entstehen (Besitzstörung, Abschleppkosten, Verwaltungsstrafen, etc), sind vom Nutzer zu tragen (s auch Punkt 9.2). Der Nutzer wird ELOOP schad- und klaglos halten. Jedenfalls ist der Nutzer verpflichtet

5.3.1. sich über die durch ELOOP genehmigten Parkmöglichkeiten zu informieren und nur diese zu verwenden;

5.3.2. die Straßenverkehrsordnung einzuhalten;

5.3.3. das Fahrzeug nur im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzten;

5.3.4. sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur auf für den Nutzer erlaubten Abstellflächen, gegebenenfalls unter Einhaltung der geltenden Haus-/Benutzungsordnungen, abgestellt wird, wobei folgende Abstellflächen nicht als erlaubte Abstellflächen gelten („Unerlaubte Stellflächen“):

5.3.4.1. Anwohnerparkplätze, das sind solche die für Anwohner mit Parkpickerl des jeweiligen Bezirks reserviert sind; nach bestem Wissen von ELOOP sind die Park-/Halteverbotsschilder mit dem Zusatzschild „Anwohnerparken …“ gekennzeichnet;

5.3.4.2. Orte die nicht dem öffentlichen Straßenverkehr zugerechnet werden können (wie insbesondere Privatstraßen und private Liegenschaften) sowie Orte, deren Nutzung Dritten vorbehalten ist (bspw reservierte Parkplätze). In diesem Zusammenhang hat der Nutzer insbesondere auch dafür Sorge zu tragen, dass er Dritte nicht an der Zu- oder Abfahrt hindert;

5.3.4.3. Orte, an denen Parken an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten verboten ist, einschließlich Ladezonen und Lieferzonen;

5.3.4.4. Orte, an denen Parkverbote aufgestellt wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind (z.B. zeitlich begrenzte Parkverbote aufgrund von Veranstaltungen oder Übersiedlungen); oder

5.3.4.5. alle Bereiche, die eine Gefahr für andere Straßenverkehrsteilnehmer und die Öffentlichkeit darstellen (z.B. Gehsteige, Kreuzungen, Fußgängerübergänge).

5.4. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für allfällige Parkgebühren oder Parkkosten.

6. Elektrische Fahrzeuge und Aufladen

6.1. Alle Fahrzeuge haben einen elektrischen Antrieb und sind mit einer Wien Energie Ladekarte ausgestattet, die entweder in der Zentralkonsole oder dem Handschuhfach verstaut ist, und mit der der Nutzer das Fahrzeug kostenlos an allen öffentlichen Wien Energie Ladestationen innerhalb des Wiener Geschäftsgebiets aufladen kann; und einem Ladekabel ausgestattet, das im Kofferraum verstaut ist.

6.2. Elektrische Fahrzeuge haben einen kleinen Bodenabstand. Das muss während des Gebrauchs berücksichtigt werden, zum Beispiel bei der Einfahrt in Tiefgaragen oder bei der Fahrt über Hindernisse, da das Fahrzeug dabei beschädigt werden könnte.

6.3. Der Nutzer darf das Fahrzeug während der Anmietung mit dem Ladekabel aufladen oder – sollte der der Ladestand der Batterie weniger als 50% betragen – den Einzelmietvertrag an einer Ladestation entsprechend Punkt 6.1 nach Start des Ladevorgangs beenden.

6.4. Der Nutzer kann das Fahrzeug mit der Ladekarte kostenlos aufladen, wenn er das Fahrzeug an einer öffentlichen Ladestation von Wien Energie im Geschäftsgebiet auflädt. Sollte der Nutzer das Fahrzeug an einer Ladestation aufladen, die nicht von der Wien Energie betrieben wird, hat der Nutzer sämtliche entstehenden Kosten, die beim Aufladen des Fahrzeuges entstehen zu tragen.

6.5. Beim Aufladen des Fahrzeugs muss sich der Nutzer über alle Anweisungen des Ladestationsbetreibers informieren, die auf der Ladestation oder auf einer speziell dafür eingerichteten Website des Betreibers veröffentlicht wurden und diese befolgen. Dazu gehört auch die maximal zulässige Parkzeit nach dem vollständigen Aufladen des Fahrzeugs. Alle Strafen, die durch einen Verstoß gegen diese Anweisungen entstehen, sind vom Nutzer zu zahlen und können ELOOP gegenüber nicht geltend gemacht werden.

6.6. Während der Fahrt wird durchgehend der Batteriestand und die Reichweite des Fahrzeugs im Display des Fahrzeuges angezeigt. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug zu laden, wenn die Restreichweite weniger als 20 km Reichweite anzeigt. Sollte der Nutzer das Fahrzeug schuldhaft nutzen, obwohl die Reichweite weniger als 10 km beträgt, ist der Nutzer verpflichtet, eine in der Preisliste angeführte Pönale (Ersatz für daraus resultierenden Mehraufwand bei ELOOP) zu bezahlen.

6.7. Sollte der Nutzer die Anmietung des Fahrzeuges erst beenden, wenn die verbleibende Reichweite nicht mehr mindestens 7 (sieben) Kilometer beträgt, hat ELOOP das Recht, dem Nutzer allfällig entstandene Abschleppkosten, um das Fahrzeug zu einer Ladestation zu bringen, zu verrechnen.

7. Beendigung des Einzelmietvertrags

7.1. Um den Einzelmietvertrag zu beenden, muss der Nutzer

7.1.1. das Fahrzeug entsprechend der Straßenverkehrsordnung innerhalb des in der App angezeigten Geschäftsgebiets an einem für jedermann jederzeit frei zugänglich Ort abstellen und Parken, an dem Parken erlaubt entsprechend der Straßenverkehrsordnung;

7.1.2. die Ladekarte entweder in den Kartenhalter einführen, damit die Fahrzeugmiete beendet werden kann, und das Ladekabel an dem dafür vorgesehenen Platz verstauen;

7.1.3. gegebenenfalls den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug zurückstellen;

7.1.4. sicherstellen, dass die Handbremse angezogen ist, alle Fenster und Türen vollständig geschlossen sind und alle Lichter abgeschaltet sind;

7.1.5. sicherstellen, dass kein Abfall oder grober Schmutz im Fahrzeug zurückbleibt;

7.1.6. Den Einzelmietvertrag in der App beenden. Zu Beweiszwecken wird dem Nutzer empfohlen, das korrekte, schadensfreie Parken des Fahrzeugs in der App fotografisch zu dokumentieren.

7.2. Die Beendigung des Einzelmietvertrags ist an folgenden Orten nicht zulässig:

7.2.1. private oder gewerbliche Flächen (z.B. Parkgaragen, Hinterhöfe, etc.), die nicht ausdrücklich als Flächen von ELOOP gekennzeichnet sind;

7.2.2. Parkplätze von Shopping Center, Supermärkten, Restaurants etc. sowie von Universitäten und vergleichbaren Institutionen.

7.3. Der Nutzer ist verpflichtet das Fahrzeug ordnungsgemäß, innerhalb des Geschäftsgebiets und für jedermann jederzeit frei zugänglich abstellen, wobei die geltenden Gesetze und Verordnungen zum Abstellen von Fahrzeugen hinsichtlich gebührenpflichtigem und nicht gebührenpflichtigem Parken zu beachten sind. An folgenden Orten ist das Halten und Parken des Fahrzeugs nicht erlaubt:

7.3.1. Plätze, an denen das Halten und Parten gemäß Straßenverkehrsordnung 1960 nicht zulässig ist.

7.3.2. Parkplätze, die Anrainer vorbehalten sind (Anwohnerparken).

7.4. Sollte der Nutzer den Einzelmietvertrag beenden und das Fahrzeug parkt an einem Ort, an dem ein zeitlich befristetes Halte- und/oder Parkverbot besteht, gilt Folgendes: Sollte für das Fahrzeug zum Beginn des Halte- und/oder Parkverbots keinen Nachmieter gefunden werden, haftet der Mieter für etwaiger Verwaltungsstrafen und/oder Kosten einer Abschleppung. Dies gilt nicht im Falle des Punktes 6. dieser Bedingungen.

7.5. Die Grenzen des Geschäftsgebiets können jederzeit in der App angesehen werden. Sollte das Fahrzeug nicht feststellen können, ob es sich im Geschäftsgebiet befindet, muss der Nutzer das Fahrzeug entsprechend umstellen, um den Einzelmietvertrag abschließen zu können.

7.6. Sollte der Nutzer die App aus welchem Grund auch immer nicht verwenden können (zB weil der Handyakku leer ist), kann der Nutzer den Einzelmietvertrag alternativ unter Bekanntgabe des KFZ-Kennzeichens, durch Anruf bei der Hotline beenden. Die Türen werden nicht verriegelt, wenn das Fahrzeug nicht im Geschäftsgebiet lokalisiert werden kann, wenn die Handbremse nicht angezogen ist, nicht alle Lichter abgedreht, nicht alle Fenster oder nicht alle Türen geschlossen sind. Der Nutzer muss sicherstellen, dass die Türen nach Ende der Anmietung zentral verriegelt sind (und damit der Einzelmietvertrag beendet ist). Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, indem er prüft, ob das soeben verwendete Fahrzeug in der App wieder als verfügbar angezeigt wird und die Türen verriegelt sind. Wenn der Nutzer das Fahrzeug zurücklässt, ohne den Einzelmietvertrag zu beenden, läuft der Einzelmietvertrag auf Kosten des Nutzers weiter.

7.7. Sollte die Anmietung nicht beendet werden können, hat der Nutzer unverzüglich bei ELOOP telefonisch zu informieren und beim Fahrzeug zu bleiben, bis ELOOP entschieden hat, wie weiter zu verfahren ist. Nach einer Überprüfung wird ELOOP alle zusätzlichen Mietgebühren, die angefallen sind, refundieren, vorausgesetzt den Nutzer trifft kein Verschulden.

7.8. Wenn der Nutzer bei Beendigung der Anmietung das Fahrzeug nicht zusammen mit der Ladekarte und dem übernommenen Zubehör (etwa Pannendreieck, Warnweste, etc) zurückstellt, muss der Nutzer die Mehrkosten entsprechend der Preisliste tragen.

8. Unfälle und Schäden

8.1. Der Nutzer ist verpflichtet, die ihn treffenden Obliegenheiten der Allgemeinen Bedingungen des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung („AKHB“, einsehbar hier), sowie der Allgemeinen Bedingungen für die Kollisionskaskoversicherung für PKW/Kombi und LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast („AKKB“, einsehbar hier) einzuhalten.

8.2. Die grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung dieser Obliegenheiten führt zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung – ungeachtet allfällig bestehender Haftungsbeschränkungen – (es sei denn, die Obliegenheit wurde nicht mit dem Vorsatz verletzt, die Leistungspflicht des Versicherers zu beeinflussen oder die Feststellung solcher Umstände zu beeinträchtigen, die erkennbar für die Leistungspflicht des Versicherers bedeutsam sind, soweit die Verletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung Einfluss gehabt hat, § 6 Abs 3 VersVG). Sollte sich die Versicherung infolgedessen auf ihre Leistungsfreiheit berufen und hat ELOOP nicht selbst die Obliegenheiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, obliegt es dem Nutzer, bei dem sich der Versicherungsfall während der Anmietung ereignet hat, auf eigene Kosten den Anspruch gerichtlich durchzusetzen (allenfalls nach Abtretung des Anspruchs an ihn). Sollte der Nutzer davon absehen oder die gerichtliche Durchsetzung erfolglos sein, haftet der Nutzer unabhängig einer allfällig bestehenden Haftungsbeschränkung für alle dadurch ELOOP entstehenden Schäden (inklusive allfälliger eigener notwendiger und zweckentsprechender Rechtsverfolgungskosten). Zur bestmöglichen Vermeidung der Leistungsfreiheit werden die folgenden Pflichten vereinbart.

8.3. Der Nutzer hat ELOOP telefonisch unverzüglich über einen während der Anmietung vorgefallenen Versicherungsfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhalts zu verständigen, unabhängig davon, ob der Nutzer dafür verantwortlich ist oder nicht. Der Nutzer hat darüber hinaus, sobald er jeweils Kenntnis davon hat, unverzüglich eine gerichtliche oder außergerichtliche Anspruchserhebung durch einen Dritten und die Einleitung eines mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzuzeigen. Der Nutzer verpflichtet sich, dass alle zumutbaren Maßnahmen getroffen werden, um Schäden zu minimieren und sicherzustellen, dass Beweise des Vorfalls aufgenommen und an ELOOP weitergeleitet werden, und nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen.

8.4. Der Nutzer muss zudem sicherstellen, dass alle Unfälle, in denen ein Fahrzeug während der Anmietung verwickelt ist, durch die Polizei aufgenommen werden, selbst wenn es zu keinen Personenverletzungen sondern lediglich zu Sachschäden gekommen ist (§ 4 Abs 5a StVO). Sollte die Polizei die Aufnahme des Unfalls verweigern, hat der Nutzer dies ELOOP unverzüglich telefonisch mitzuteilen und geeignete Nachweise vorzulegen (z.B. eine Bestätigung der Polizei oder schriftliche Angaben, einschließlich Datum und Uhrzeit, über die Meldung an die sich weigernde Polizeidienststelle). In diesem Fall muss der Nutzer sämtliche Instruktionen von ELOOP zum weiteren Vorgehen befolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Nutzer oder eine dritte Partei für den Unfall verantwortlich war.

8.5. Der Nutzer darf den Unfallort nicht verlassen bis:

8.5.1. die Polizei ihre Unfallaufnahme abgeschlossen hat (oder, falls kein Polizeibericht möglich ist, ELOOP informiert wurde);

8.5.2. nach Absprache mit ELOOP Maßnahmen getroffen wurden, um Beweise zu sichern und den Schaden zu vermindern; und

8.5.3. das Fahrzeug an eine Abschleppfirma übergeben wurde oder, nach Absprache

8.5.4. mit ELOOP, das Fahrzeug auf andere Weise andernorts gesichert wurde oder der Nutzer das Fahrzeug wieder fährt. Die Fahrt darf erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch ELOOP fortgesetzt werden.

8.6. ELOOP haftet nicht für Schäden, die einem Nutzer, während er am Unfallort gewartet hat, entstanden sind.

8.7. Wenn (1.) bei dem Unfall keine Person verletzt worden ist, sondern lediglich Sachschaden entstanden ist, und (2.) es sich bei diesem Sachschaden lediglich um kleine Lackschäden (Kratzer und ähnliches) handelt und (3.) Name und Anschrift mit der anderen Unfallbeteiligten, wie in § 4 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung beschrieben, ausgetauscht worden sind, ist es in Abweichung von Punkt 8.4 nicht notwendig, den Unfall durch die Polizei aufnehmen zu lassen. In diesem Fall verpflichtet sich der Nutzer dennoch, diesen Schaden unverzüglich an ELOOP zu melden und ebenfalls unverzüglich (spätestens aber binnen fünf Tagen) einen wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllten Unfallbericht, welcher sich im Fahrzeug befindet, online heruntergeladen oder von ELOOP angefordert werden kann, der – falls möglich – durch alle am Unfall Beteiligten unterzeichnet wurde, zu übermitteln. Eine verspätete Übermittlung des Berichts kann dazu führen, dass die Versicherung sich auf die Leistungsfreiheit beruft.

8.8. Wurde das Fahrzeug durch unbekannte Dritte beschädigt (z.B. Parkschaden, Unfall mit Fahrerflucht) muss der Nutzer sofort die nächste gelegene Polizeidienststelle informieren, selbst wenn es sich um einen geringfügigen Schaden handelt, und die Aufnahme des Schadens verlangen. Sollte der Nutzer ein Fahrzeug eines Dritten beschädigen, der nicht anwesend ist, verpflichtet sich der Nutzer ebenfalls, so rasch wie möglich eine Schadensmeldung bei der Polizei zu erstatten.

8.9. Im Fall eines Unfalls wird der Einzelmietvertrag nicht beendet, bis er korrekt beendet wird. Wenn das Fahrzeug als Folge des Unfalls nicht mehr fahrtüchtig oder straßentauglich ist, kann der Einzelmietvertrag über Vereinbarung mit ELOOP beendet werden, wenn es einem Abschleppunternehmen übergeben wird. Wenn der Nutzer am Unfall nicht schuld ist, und wenn ihm von ELOOP nicht gestattet wurde, die Fahrt mit dem Fahrzeug fortzusetzen, werden keine Mietgebühren ab dem Zeitpunkt des Unfalls bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Einzelmietvertrages verrechnet.

8.10. Der Nutzer darf ohne Absprache mit ELOOP keine Schuldanerkenntnisse oder vergleichbare Aussagen machen. Der Nutzer darf den Versicherungsschutz nicht dadurch gefährden, dass er Haftungsansprüche durch Zahlungen oder anderweitige Einigungen, durch welche er Ansprüche und/oder Schuld auf sich nimmt, vorwegnimmt. Handlungen des Nutzers, die nicht im Einklang mit diesem Punkt stehen, gelten ausschließlich direkt für den Nutzer. Weder ELOOP noch die Versicherungsgesellschaft sind an derartige Zugeständnisse gebunden.

8.11. Sofern das betroffene Fahrzeug nicht im Eigentum von ELOOP steht, sondern nur geleast wurde, ist ELOOP selbst gegenüber dem Leasinggeber verpflichtet, das Fahrzeug bei einer nach Herstellerrichtlinie reparierenden Markenwerkstätte reparieren zu lassen. In einem solchen Fall ist ELOOP daher exklusiv berechtigt, eine entsprechende Reparaturwerkstätte auszuwählen.

8.12. Entschädigungszahlungen für Schäden am Fahrzeug sind ausschließlich an ELOOP zu bezahlen. Sollte der Nutzer derartige Zahlungen von Dritten erhalten haben, muss der Nutzer diese Zahlungen unverzüglich an ELOOP weiterleiten

9. Haftung und Gewährleistung

9.1. Der Nutzer haftet für Schäden am Fahrzeug, den Verlust des Fahrzeuges und/oder Verstöße gegen den Einzelmietvertrag, die der Nutzer schuldhaft verursacht hat. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf zusätzlich beanspruchte Kosten, die vom Nutzer schuldhaft verursacht wurden, wie Abschleppkosten, Kosten für Sachverständige, Wertverlust und Verlust der Mieteinnahmen.

9.2. Sollte aufgrund eines Gesetzesverstoßes, insbesondere Verstöße gegen Verkehrsregeln und Verwaltungsübertretungen während des Einzelmietvertrags und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs, oder eines Eingriffs in fremden Besitz (a) eine Strafe verhängt, (b) das Fahrzeug (behördlich oder privat) abgeschleppt und Kosten vorgeschrieben werden, und/oder (c) die Störung von Besitz oder Eigentum durch ein Aufforderungsschreiben oder eine Klage geltend gemacht werden, so geht dies zu Lasten des Nutzers.

9.3. ELOOP

9.3.1. ist nicht verpflichtet, ein Rechtsmittel oder einen Rechts behelf zu erheben, und

9.3.2. wird das erhaltene Schriftstück/Dokument (Bescheid, behördliches Schreiben, Aufforderungsschreiben, Klage etc) unverzüglich nach Erhalt an den Nutzer weiterleiten. Sollte der Nutzer von einer Bekämpfung absehen, diese nicht möglich oder erfolglos sein und daher der vorgeschriebene Betrag zu zahlen sein, so haftet der Nutzer allein für dessen Zahlung und hält ELOOP diesbezüglich schad- und klaglos. Sollte ELOOP als Halter des Fahrzeuges Beklagter eines Besitzstörungsverfahrens werden, so ist ELOOP nicht verpflichtet, sich in den Rechtsstreit einzulassen; jedenfalls ist der Nutzer ELOOP zum Regress hinsichtlich der Verfahrenskosten verpflichtet.

9.4. Für alle Fahrzeuge besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug ist zugunsten des Nutzers beschränkt, vergleichbar mit der Deckung einer Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt, wie in den nachfolgenden Punkten beschrieben. Die Versicherungsdeckung und die Haftungsbeschränkung bestehen nur zugunsten des Nutzers.

9.5. Die Haftung aus Unfällen des Nutzers gegenüber ELOOP ist mit einem generellen, in der ELOOP Preisliste angegebenen Betrag begrenzt, ausgenommen ELOOP und der Nutzer haben etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Vor dem Einsteigen in das Fahrzeug kann der Nutzer (sofern in der App angeboten) ein zusätzliches Schutzpaket für einen Einzelmietvertrag über die App abschließen, wodurch die Haftung für die vereinbarte Fahrtdauer noch weiter begrenzt wird. Die Preise und die Gültigkeitsdauer ergeben sich aus der ELOOP Preisliste.

9.6. Diese vertragliche Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden arglistig oder grob fahrlässig durch den Nutzer oder ein nicht berechtigtes Individuum, dem der Nutzer den Gebrauch des Fahrzeugs ermöglicht hatte, herbeigeführt wurde.

9.7. Darüber hinaus sind die folgenden Schäden am Fahrzeug nicht durch diesen Haftungsausschluss abgedeckt:

9.7.1. Schäden, die durch grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflichten im Einzelmietvertrag verursacht wurden;

9.7.2. Schäden, die durch die Beendigung des Einzelmietvertrages entstehen, weil das Fahrzeug weniger als 20 km verbliebene Reichweite hat;

9.7.3. Schäden, die (gemeinsam) durch den Nutzer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die seine Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen können, entstanden sind;

9.7.4. Schäden, die durch Verstöße des Nutzers gegen das Rauchverbot im Fahrzeug entstanden sind;

9.7.5. Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer oder durch die Verwendung für unzulässige Zwecke entstanden sind;

9.7.6. Schäden, bei denen der Nutzer seine Pflichten im Fall eines Unfalls verletzt, wie § 4 der Straßenverkehrsordnung (Fahrerflucht), oder im Fall einer Haftung nach Punkt 9.1;

9.7.7. Schäden, über die der Nutzer zu ELOOP oder der Polizei arglistig oder grob fahrlässig falsche Angaben macht bezüglich der Umstände, Gründe und Folgen eines Unfalls;

9.7.8. Schäden, die der Nutzer ohne gültigen und aufrechten Führerschein verursacht; oder

9.7.9. Schäden, die während einer ungenehmigten Fahrt in Länder außerhalb der Europäischen Union entstehen.

9.8. Wenn für den Nutzer die (teilweise) Haftungsbeschränkung, wie in den vorherigen Bestimmungen beschrieben, entfällt, muss der Nutzer ELOOP den gesamten schuldhaft verursachten Schaden erstatten. Sollte der Nutzer das Verschulden an dem Schaden tragen, ist ELOOP berechtigt, die festgestellte Schadenshöhe sowie Kosten für Personalaufwand, Bearbeitung, allgemeine Kosten und Unkosten pro Schadensfall zu verrechnen

9.9. ELOOP haftet (i) hinsichtlich verursachter Todesfälle und Körperverletzungen immer und (ii) hinsichtlich aller anderen Schäden nur, soweit ELOOP diese mit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat oder eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz besteht.

10. Preise und Zahlung

10.1. Der Nutzer bezahlt ELOOP eine Mietgebühr („Mietgebühr“), die sich nach dem Miettarif richtet. Als Dauer gilt die Zeit vom Aufschließen des Fahrzeuges bis zum Ende des Einzelmietvertrages, aufgerundet auf die nächsthöhere volle Minute (Im Folgenden kurz: Mietdauer).

10.2. Die Miettarife sind Endpreise, einschließlich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer.

10.3. Die Mietgebühr wird unmittelbar nach Ende des Einzelmietvertrags fällig und das Zahlungsmittel des Nutzers wird direkt mit der fälligen Mietgebühr belastet. Sollte die Anmietung über einen Tageswechsel hinweg dauern, ist ELOOP berechtigt, den Betrag zwischenzeitlich fällig zu stellen und das Zahlungsmittel zu belasten. Die Rechnung kann vom Nutzer via App in dessen Account eingesehen und heruntergeladen werden.

10.4. Sollte das Fahrzeug nicht gebrauchsfähig sein, obwohl es als „frei“ in der App gekennzeichnet war, wird dem Nutzer keine Mietgebühr verrechnet und allfällig bereits eingehobene Beträge rückerstattet.

10.5. Wenn der Nutzer ein Guthaben erhält, wird dieses dem Nutzerkonto innerhalb von drei Arbeitstagen gutgeschrieben. Guthaben und Freiminuten werden einem spezifischen Nutzer ausgestellt und können nicht auf andere Nutzerkonten übertragen werden. Guthaben und Freiminuten haben keinen Geldwert und können ausschließlich für die Verwendung eines Fahrzeuges während eines Einzelmietvertrages verbraucht werden und nicht in bar abgelöst werden.

10.6. Fahrtguthaben können nicht für das Entsperren oder die Haftungsbeschränkung genutzt werden. Fahrtguthaben, die am kürzesten gültig sind, werden als erstes verbraucht. Sollte ein Nutzer über nicht genügend Fahrtguthaben verfügen, um die gesamte Mietgebühr für einen Einzelmietvertrag zu bezahlen, wird dem Nutzer die noch offene Mietgebühr für den Rest der Mietdauer berechnet.

10.7. Der Nutzer kann sich über den aktuellen Stand eines Fahrtguthabens und/oder Freiminuten jederzeit über die App informieren. Fahrtguthaben oder Freiminuten, die der Nutzer nicht bezahlt hat, verfallen, wenn sie der Nutzer nicht innerhalb der angeführten Gültigkeitsdauer verbraucht.

10.8. Falls nicht nach Punkt 10.3 verrechnet wird, zieht ELOOP die Mietgebühr und/oder sonstige Gebühren und/oder Strafzuschläge innerhalb einer Frist von 14 Arbeitstagen nach dem Fälligkeitsdatum der Mietgebühr bzw. Fälligkeit der Gebühren/Strafzuschläge direkt vom Zahlungsmittel ein oder veranlasst deren Einziehung.

10.9. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das hinterlegte Zahlungsmittel ausreichend gedeckt ist.

10.10. Sollte die ausstehende Mietgebühr und/oder sonstige Gebühren und Strafzuschläge vom hinterlegten Zahlungsmittel nicht abgebucht oder eingezogen werden können oder durch die Bank rückgebucht werden oder von der Bank die Abbuchung verweigert werden und der Nutzer dafür verantwortlich sein, hat der Nutzer dadurch anfallende Mehrkosten und in weiterer Folge eine Mahngebühr gemäß der ELOOP Preisliste zu bezahlen.

10.11. Wird die ausstehende Mietgebühr und/oder etwaige Gebühren und Strafen nicht innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach der ersten Belastung durch ELOOP vom Zahlungsmittel des Nutzers gemäß (Punkt 9.11 eingezogen werden können, ist ELOOP berechtigt, den ausstehenden Betrag zuzüglich Zinsen in der Höhe von 4 % (vier Prozent) pro Jahr zu verlangen.

11. ELOOP Plus und Pro

11.1. Der Nutzer kann gegen Zahlung einer jährlichen Gebühr entsprechend dem Preisblatt die Dienstleistung „ELOOP Plus“ oder „ELOOP Pro“ in Anspruch nehmen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss der Dienstleistung „ELOOP Plus“ oder „ELOOP Pro“.

11.2. Im Falle des Abschlusses von ELOOP Plus oder ELOOP Pro erhält der Nutzer das Recht, Einzelmietverträge zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Ein Recht auf Abschluss von Einzelmietverträgen besteht nicht.

11.3. Die Dienstleistung von ELOOP Plus oder ELOOP Pro steht dem Nutzer jeweils für ein Jahr zur Verfügung und beginnt mit dem Tag der Vertragsannahme durch ELOOP. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf des Vertrags von einer Vertragspartei gekündigt wird.

11.4. Sollte der Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen Vertragsbedingungen des Einzelmietvertrags schuldhaft verstoßen, hat ELOOP das Recht die Dienstleistung ELOOP Plus bzw. ELOOP Pro mit sofortiger Wirkung einzustellen. In diesem Fall hat der Nutzer das Recht, den aliquoten Teil der bereits bezahlten jährlichen Gebühr von ELOOP zurückzuverlangen.

11.5. Informationen über die Rechte des Nutzers sowie über das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen eines Rücktrittsrechts finden sich in Anlage ./1 bzw. Anlage ./2 dieser Bedingungen.

11.6. ELOOP hat das Recht die Bedingungen von ELOOP Plus und ELOOP Pro zu ändern. ELOOP wird Änderungen der Bedingungen von ELOOP Plus und/oder ELOOP Pro sowie deren Inkrafttreten in geeigneter Weise (zum Beispiel in der App als Popup) kundgemacht. Werden Nutzer durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch ELOOP bereits an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Dies gilt auch für begünstigende Entgeltänderungen. Sollten bestehende Nutzer durch Änderungen nicht ausschließlich begünstigt werden, so wird ELOOP diese Änderungen drei Monate vor ihrem Inkrafttreten kundmachen. Dabei wird ELOOP den wesentlichen Inhalt der Änderungen sowie den Hinweis auf ein mögliches außerordentliches Kündigungsrecht per E-Mail, durch Aufdruck auf eine Papierrechnung oder per Post mindestens drei Monate vor Inkrafttreten mitteilen. Eine allfällige Kündigung des Nutzers wird mit Zugang bei ELOOP wirksam.

12. Alternative Streitbeilegung

12.1. ELOOP wird von den alternativen Streitbeilegungsstellen „Online-Streitbeilegung“ (https://webgate.ec.europa.eu/odr) sowie „Internetombudsmann“ (ombudsmann.at) erfasst. Wenn der Nutzer ein Verbraucher ist, hat dieser auf den genannten Plattformen die Möglichkeit, außergerichtliche Streitbeilegung durch eine unparteiische Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Die E-Mailadresse von ELOOP lautet: [email protected]

13. Schlussbestimmungen

13.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Wien.

13.2. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen.

13.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. ELOOP hat das Recht, diese AGB zu ändern. Änderungen der AGB sowie deren Inkrafttreten werden in geeigneter Weise (zum Beispiel in der App als Popup) kundgemacht. Werden Nutzer durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch ELOOP bereits an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Dies gilt auch für begünstigende Entgeltänderungen. Sollten bestehende Nutzer durch Änderungen nicht ausschließlich begünstigt werden, so wird ELOOP diese Änderungen drei Monate vor ihrem Inkrafttreten kundmachen. Dabei wird ELOOP den wesentlichen Inhalt der Änderungen sowie den Hinweis auf ein mögliches außerordentliches Kündigungsrecht per E-Mail, durch Aufdruck auf eine Papierrechnung oder per Post mindestens drei Monate vor Inkrafttreten mitteilen. Eine allfällige Kündigung des Nutzers wird mit Zugang bei ELOOP wirksam.

13.4. Informationen wie ELOOP personenbezogene Daten (auch im Zusammenhang mit dem Verhalten des Nutzers während des Einzelmietvertrags) verarbeitet, finden sich in der Datenschutzerklärung (einsehbar hier)